20. September 2026 · 4 Min. Lesezeit
CHF 1'000 oder CHF 1'500? Welcher GEAK-Plus-Beitrag für welches Gebäude gilt
CHF 1'000 für Ein- und Zweifamilienhäuser, CHF 1'500 für Mehrfamilienhäuser — und für Verwaltung, Schule, Verkauf, Restaurant. Die Einordnung entscheidet.
Die beiden Beträge
Der Kanton Bern richtet für einen GEAK Plus einen Pauschalbeitrag von CHF 1'000 für Ein- und Zweifamilienhäuser aus. Für Mehrfamilienhäuser beträgt er CHF 1'500.
Der zweite Betrag gilt aber nicht nur für Mehrfamilienhäuser. Dieselben CHF 1'500 erhalten auch Verwaltungsgebäude, Schulen, Verkaufsflächen und Restaurants. Wer CHF 1'500 als «Beitrag für Mehrfamilienhäuser» beschreibt, verkürzt das Programm — und wer sein Verwaltungsgebäude deshalb für nicht beitragsberechtigt hält, verzichtet auf einen Anspruch, den er hat.
Der Betrag ist eine Pauschale pro Gebäude. Er ist nicht an ein Einkommen, an eine Sanierungsabsicht oder an den Zustand des Gebäudes gebunden.
Was den Anspruch ausschliesst
Die Bedingungen sind der Teil, der bei einer Absage überrascht. Massgebend ist der Leitfaden des Kantons, jeweils in seiner aktuellen Fassung:
- Baujahr: Für Gebäude ab Baujahr 2012 besteht kein Anspruch.
- Frist: Eine Beitragszusicherung ist ein Jahr gültig. Wird die Auszahlung danach verlangt, kann der Beitrag nicht mehr ausgerichtet werden.
- Bericht: Der Beratungsbericht muss gemäss GEAK-Produktreglement eine Gesamterneuerungsvariante enthalten — Effizienzklassen B/B/B für Gebäudehülle, Gesamtenergieeffizienz und direkte CO2-Emissionen oder eine Minergie-Sanierung. Abweichungen sind nur aus zwingenden konstruktiven, juristischen oder denkmalpflegerischen Gründen zulässig; wirtschaftliche und persönliche Gründe genügen nicht.
- Doppelförderung: Keine gleichzeitige Einreichung bei anderen Programmen, die Mittel aus der CO2-Abgabe verwenden — etwa myclimate, Klik oder Renera AG.
- Eigentümerschaft: Kein Beitrag für Gebäude, die ganz oder überwiegend dem Bund oder dem Kanton gehören.
- Sanierung über GEAK-Klassen: Dieser Weg steht nur Gebäuden mit Baubewilligungsjahr vor 2000 offen.
Die Reihenfolge bleibt der teuerste Fehler
Der Beitrag hängt an mehr als am Gebäude. Die Offerte der Fachperson ist Pflichtbeilage des Beitragsgesuchs, und der Kanton tritt auf Gesuche, die nach Beginn der Massnahme eingehen, nicht ein. Die Reihenfolge lautet deshalb: Offerte einholen, Beitragsgesuch mit der Offerte einreichen, erst danach beauftragen. Warum das so ist und was «Beginn» bedeutet steht im Detail im Ratgeber.
Was ein GEAK Plus insgesamt kostet und was nach Abzug des Beitrags bleibt, steht auf unserer Kostenseite. Die Beträge, die Fristen und die Beilagen des Kantons sind unter Förderbeiträge zusammengestellt.
Gemeinde und Region: zusätzliche Beiträge
Auf den kantonalen Beitrag können kommunale oder regionale Beiträge dazukommen. Die Plattform Energiestadt etwa unterstützt einen GEAK Plus mit zusätzlichen CHF 500 für Gebäude im Netzgebiet der Localnet AG (Burgdorf), mit der Auszahlungsbestätigung des Kantons als Voraussetzung.
Die Stadt Bern führt ein eigenes, subventioniertes GEAK-Plus-Programm, das die Expertin oder den Experten selbst zuweist. Es ist unabhängig vom kantonalen Beitrag und hat eigene Bedingungen — die beiden Programme dürfen nicht durcheinander gerechnet werden.
Wie es weitergeht
Wenn Sie wissen wollen, mit welchem Betrag Sie für Ihr Gebäude rechnen können, liefert der Subventions-Check in zwei Minuten eine Einschätzung. Wenn Sie anschliessend eine Fachperson brauchen, verbinden wir Sie mit einer geprüften GEAK-Expertin oder einem GEAK-Experten im Kanton Bern — die Vermittlung kostet Sie nichts.