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Energieausweis Bern

GEAK Plus Kosten & Förderung Kanton Bern

Der Kanton Bern bezahlt CHF 1'000 für einen GEAK Plus im Doppel- oder Einfamilienhaus und CHF 1'500 für Mehrfamilienhäuser sowie Verwaltungs-, Schul-, Verkaufs- und Restaurantbauten. Diesen Beitrag bekommen Sie aber nur, wenn das Beitragsgesuch beim Kanton liegt, bevor der GEAK Plus in Auftrag gegeben wird. Auf später eingereichte Gesuche tritt der Kanton nicht ein. Genau diese Reihenfolge ist der Punkt, an dem im Kanton Bern die meisten Beiträge verloren gehen — deshalb steht sie auf dieser Seite, und deshalb ist sie die erste Frage, die wir einem Experten stellen, bevor wir Ihnen eine Offerte vermitteln.

Die Regel

Zuerst das Gesuch, dann der Auftrag

«Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.»
Amt für Umwelt und Energie, Kanton Bern — Bedingungen zum Förderbeitrag GEAK Plus, weu.be.ch

Der Kanton formuliert den Ablauf in seinem Leitfaden selbst als «Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung des GEAK Plus». Die erforderliche Beilage ist die Offerte. Deshalb gilt: Offerte einholen, Beitragsgesuch mit dieser Offerte einreichen, Zusicherung abwarten — und erst danach den Auftrag erteilen. Eine Offerte ist keine Erstellung: Die Expertin oder den Experten für eine Offerte anzufragen, ist erlaubt und notwendig. Verboten ist nur, den Auftrag zu erteilen, bevor das Gesuch beim Kanton liegt. Wer diesen Unterschied einmal überliest, verliert zwischen CHF 1'000 und CHF 1'500, die ihm zugestanden hätten.

Quellen: Bedingungen zum Förderbeitrag GEAK Plus, Amt für Umwelt und Energie und Leitfaden Förderprogramm Energie, Version März 2026.

Was ein GEAK Plus kostet

Der Preis für einen GEAK Plus wird nicht vom Kanton festgelegt, sondern von der Expertin oder dem Experten, die oder der ihn erstellt. Es gibt deshalb keine kantonale Preisliste und auch keine amtlich publizierte Bandbreite. Wer trotzdem mit einer Zahl wirbt, nennt entweder seinen eigenen Preis oder eine Schätzung.

Im Kanton Bern publiziert nach unserer Kenntnis ein einziger Anbieter seine Preise offen auf der eigenen Website: Göldi Energie in Twann. Diese Preise geben wir unten unverändert wieder — nicht als Marktdurchschnitt, sondern als die einzigen öffentlich belegten Zahlen für den Kanton Bern. Bei allen anderen Anbietern lautet die Preisangabe «auf Anfrage»; erfundene Vergleichspreise finden Sie auf dieser Seite nicht. Welche Anbieter im Kanton tätig sind und wie sich ihre Angaben unterscheiden, steht im Anbietervergleich.

LeistungPublizierter Richtpreis
GEAK, Doppel- und EinfamilienhausCHF 750
GEAK, Mehrfamilienhaus (3 bis 10 Wohnungen)CHF 1'000
GEAK, Mehrfamilienhaus (ab 10 Wohnungen)auf Anfrage
GEAK Plus, Doppel- und EinfamilienhausCHF 2'000
GEAK Plus, Mehrfamilienhaus (3 bis 10 Wohnungen)CHF 2'800
GEAK Plus, Mehrfamilienhaus (ab 10 Wohnungen)auf Anfrage

Quelle: goeldienergie.ch, Preisangaben für den Kanton Bern. Stand der Überprüfung: 18. September 2026. Alle Preise exklusive Mehrwertsteuer und als Richtpreise ausgewiesen; bei Objekten mit anspruchsvollen Grundrissen oder Gebäuden im kantonalen Bauinventar sind Abweichungen möglich. Je nach Anbieter kommen noch die Anfahrt, allfällige Zusatzvarianten oder die Beglaubigungskosten hinzu — fragen Sie in der Offerte nach, ob die Mehrwertsteuer enthalten ist.

Was den Preis beeinflusst

Zwei Gebäude mit derselben Wohnfläche können unterschiedlich viel kosten. Diese sechs Faktoren erklären den Unterschied — und Sie können den Effekt jedes einzelnen Faktors beeinflussen, wenn Sie ihn vor der Offerte kennen.

Gebäudekategorie und Grösse

Ein Doppel- oder Einfamilienhaus ist in einem halben Tag erhoben, ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen braucht mehrere Begehungen und deutlich mehr Auswertung. Die Kategorie steht deshalb am Anfang jeder Preisfindung — sie entscheidet mehr über den Aufwand als jede andere Grösse.

Energiebezugsfläche und Anzahl Wohneinheiten

Massgeblich ist nicht die Grundstücksfläche, sondern die beheizte Energiebezugsfläche und die Zahl der Wohnungen. Beide Werte bestimmen, wie viele Bauteile erfasst, wie viele Nutzungsprofile gebildet und wie viele Flächen pro Gebäudehülle zugeordnet werden müssen.

Datenlage

Baupläne, Schnitte, frühere Energieausweise, Sanierungsbelege und Heizungsunterlagen verkürzen die Erhebung erheblich. Fehlen sie, muss vor Ort aufgemessen und geschätzt werden — das ist der häufigste Grund, warum eine Offerte nachträglich steigt.

Datenlieferung

Zählermeldungen oder Verbrauchsdaten der letzten Jahre werden zu einem Teil aus der Ferne ausgewertet. Je früher wir vollständige Unterlagen haben, desto weniger Zeit verbringt der Experte mit Nachfragen und desto tiefer bleibt die Rechnung.

Anzahl und Tiefe der Varianten

Der Beratungsbericht ist kein Datenblatt, sondern ein Planungsdokument. Für einen Förderbeitrag ist mindestens eine Gesamterneuerungsvariante zwingend, und bei einer bestehenden fossilen Heizung muss zusätzlich eine Variante den Wechsel auf erneuerbare Energien zeigen.

Denkmalpflege, Bauinventar und schwierige Grundrisse

Bei Objekten mit anspruchsvollen Grundrissen oder bei Gebäuden im kantonalen Bauinventar sind Preisabweichungen möglich. Der Grund ist nicht die Erhebung selbst, sondern der Aufwand für Varianten, die unter Schutzauflagen überhaupt realistisch bleiben.

Der Beitrag des Kantons Bern

Der Kanton unterstützt den GEAK Plus mit einem Pauschalbeitrag pro Gebäude. Entscheidend ist die Gebäudekategorie: Für Doppel- und Einfamilienhäuser gilt ein Betrag, für Mehrfamilienhäuser sowie Verwaltungs-, Schul-, Verkaufs- und Restaurantbauten ein höherer. Die Höhe richtet sich nicht nach der Rechnung des Experten und auch nicht nach der Anzahl Quadratmeter.

GebäudekategorieFörderbeitrag GEAK Plus
Doppel- und EinfamilienhausCHF 1'000
MehrfamilienhausCHF 1'500
VerwaltungCHF 1'500
SchuleCHF 1'500
VerkaufCHF 1'500
RestaurantCHF 1'500

Quelle: Amt für Umwelt und Energie, Kanton Bern — Förderbeitrag GEAK Plus. Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr; der Kanton kann die Beträge und Bedingungen anpassen. Über die Auszahlung entscheidet ausschliesslich der Kanton — wir können keinen Beitrag zusichern und versprechen auch keinen.

Wichtig für die Planung: Dieser Beitrag gilt nur für den GEAK Plus. Er deckt nicht die Sanierung selbst. Der Ausweis ist der Einstieg in die Förderung, nicht deren Ende — setzen Sie anschliessend eine der empfohlenen Massnahmen um, kommen die eigentlichen Beiträge hinzu. Was dafür gilt, steht unter Subventionen und beim Heizungsersatz.

Schritt für Schritt: die richtige Reihenfolge

Der Ablauf vom ersten Anruf bis zum Geld auf dem Konto hat sechs Schritte. Vier davon sind reine Administration, zwei betreffen die Reihenfolge — und die beiden letzteren entscheiden, ob am Ende CHF 1'000 oder CHF 1'500 ausbezahlt werden oder nicht.

  1. 1. Offerte einholen — und sie als Beilage behandeln

    Am Anfang steht die Offerte der Expertin oder des Experten. Sie ist nicht einfach eine Preisauskunft: Der Kanton verlangt sie ausdrücklich als Beilage zum Beitragsgesuch. Ohne eine Offerte, die den Leistungsumfang beschreibt, lässt sich das Gesuch nicht vollständig einreichen — und ein unvollständiges Gesuch kostet Zeit, die bei befristeten Beiträgen fehlt.

  2. 2. Beitragsgesuch einreichen — bevor irgendetwas bestellt wird

    Das Beitragsgesuch geht mit der Offerte über das kantonale Online-Portal an das Amt für Umwelt und Energie. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Kanton verlangt das Gesuch vor Durchführung der Massnahme und tritt auf später eingereichte Gesuche nicht ein. Die Erteilung des Auftrags ist die Durchführung — auch mündlich. Wer zuerst bestellt und später einreicht, hat den Beitrag bereits verloren. Eine unverbindliche Anfrage für die Offerte ist davon nicht betroffen: Ohne sie wäre die Beilage nicht vorhanden.

  3. 3. Zusicherung abwarten

    Der Kanton prüft das Gesuch und spricht den Beitrag in einer Zusicherung zu. Diese Zusicherung ist ein Jahr gültig. Wer den Auftrag vor der Zusicherung erteilt, handelt auf eigenes Risiko: Wird das Gesuch abgelehnt oder gekürzt, ist der Ausweis bereits bestellt und muss vollständig bezahlt werden.

  4. 4. GEAK Plus erstellen lassen

    Jetzt erst erhebt die Expertin das Gebäude vor Ort, wertet Hülle, Haustechnik und Verbrauch aus und erstellt den Beratungsbericht mit Sanierungsvarianten. Der Bericht muss das GEAK-Produktreglement erfüllen, weil der Kanton bei der Auszahlung genau das prüft.

  5. 5. Auszahlungsgesuch einreichen

    Nach der Erstellung gehen der beglaubigte Ausweis inklusive Datenauszug zur Publikation, der Bericht gemäss Produktreglement und die Rechnung des Experten als Auszahlungsgesuch an den Kanton. Auch dieser Schritt gehört vor das Ende der Frist: Läuft die Zusicherung ab, wird nichts mehr ausbezahlt.

  6. 6. Auszahlung an die Gebäudeeigentümerschaft

    Der Beitrag geht nicht an uns, nicht an die Expertin und nicht an eine Drittfirma, sondern direkt an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Auf der Rechnung steht als Empfänger der Expertin, auf dem Kontoauszug erscheint der Beitrag des Kantons — zwei getrennte Vorgänge, die man nicht verwechseln sollte.

Der Kanton führt die Gesuche über sein eigenes Online-Portal (subene.apps.be.ch). Wer den Ablauf selbst führen will, kann das — die Angaben zum Verfahren, zu den Beilagen und zum Portal stehen alle auf den kantonalen Seiten. Wer nicht riskieren will, dass die Reihenfolge verrutscht, delegiert sie.

Was zum Verlust des Beitrags führt

Die häufigste Ursache für einen verlorenen Beitrag ist nicht ein fehlender Anspruch. Es ist eine Reihenfolge, ein Datum oder eine fehlende Beilage. Diese sechs Konstellationen sehen wir am häufigsten — jede davon ist vermeidbar, keine davon lässt sich nachträglich reparieren.

Der GEAK Plus wurde vor dem Gesuch bestellt

Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Der Kanton verlangt das Gesuch vor Durchführung der Massnahme und tritt auf später eingereichte Gesuche nicht ein. Die Beauftragung ist die Durchführung — auch eine telefonisch oder mündlich erteilte. Eine unverbindliche Anfrage oder das Einholen einer Offerte ist dagegen keine Erstellung: Sie ist ausdrücklich erlaubt und sogar Voraussetzung, weil die Offerte als Beilage zum Beitragsgesuch verlangt wird.

Das Baujahr ist 2012 oder später

Beitragsberechtigt sind gemäss den kantonalen Bedingungen Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012. Bei einem Neubau oder einem jungen Gebäude nützt der schönste Beratungsbericht nichts — der Beitrag entfällt, und dieser Punkt sollte vor jeder Offerte geklärt sein.

Der Bericht erfüllt das Produktreglement nicht

Der Kanton prüft, ob der GEAK Plus den Anforderungen des GEAK-Produktreglements entspricht. Fehlt die Gesamterneuerungsvariante — die Variante, welche das energetische Sanierungspotenzial ausschöpft und die Effizienzklassen B/B/B für Gebäudehülle, Gesamtenergieeffizienz und direkte CO2-Emissionen erreicht oder einer Minergie-Sanierung genügt —, fehlt die Grundlage für die Auszahlung. Abweichungen muss die Expertin oder der Experte im Beratungsbericht begründen, und zwar mit zwingenden konstruktiven, juristischen oder denkmalpflegerischen Gründen. Wirtschaftliche oder persönliche Gründe gelten dafür ausdrücklich nicht.

Bei fossiler Heizung fehlt die Variante mit erneuerbaren Energien

Besteht heute eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung, verlangt der Kanton zusätzlich mindestens eine Variante, die den Ersatz durch erneuerbare Energien abbildet. Ein Bericht, der nur die Gebäudehülle betrachtet, ist damit nicht förderkonform.

Die Zusicherung ist abgelaufen

Eine Beitragszusicherung ist ein Jahr gültig. Wird die Auszahlung nach Ablauf verlangt, kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Bei Projekten, die sich verzögern, ist das kein Formfehler, sondern ein Totalverlust des Beitrags.

Beilagen fehlen oder die Massnahme beginnt zu früh

Fehlt die Offerte beim Beitragsgesuch oder beim Auszahlungsgesuch die Rechnung, der beglaubigte Ausweis oder der Datenauszug zur Publikation, bleibt der Beitrag liegen. Und wer mit dem Heizungsersatz oder der Fassadensanierung beginnt, bevor dafür ein eigenes Gesuch eingereicht ist, verliert diesen Förderbeitrag ebenfalls — ein Gesuch für den GEAK Plus gilt nur für den GEAK Plus.

Zweigesuch bei einem anderen Förderprogramm

Für dasselbe Vorhaben darf nicht gleichzeitig bei einem weiteren Förderprogramm ein Gesuch eingereicht werden, das Mittel aus der CO2-Abgabe einsetzt — etwa bei myclimate, Klik oder der Renera AG. Wer parallel einreicht, riskiert, dass der kantonale Beitrag nicht ausgerichtet wird. Wenn Sie bereits eine Beratung oder einen Beitrag über ein solches Programm laufen haben, muss das vor der Einreichung geklärt werden.

Das Gebäude gehört dem Bund oder dem Kanton

Keine Beiträge erhalten Gebäude, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum von Bund oder Kanton stehen. Bei Stockwerkeigentum, Erbengemeinschaften oder Liegenschaften einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft lohnt sich die Prüfung der Eigentumsverhältnisse deshalb vor der Offerte und nicht nach der Erstellung.

Massgebend für alle Auflagen ist die Fassung des Kantons auf weu.be.ch (Stand: September 2026). Was ein Bericht erfüllen muss, steht im Produktreglement des Vereins GEAK, das wir für die Erstellung heranziehen: geak.ch.

Die Bedingungen im Original: der Leitfaden des Kantons

Der Kanton publiziert die Bedingungen nicht nur auf seiner Website, sondern auch in einem Leitfaden zum Förderprogramm Energie (Version März 2026), der die Beilagen, die Fristen und die Ausschlussgründe im Zusammenhang auflistet. Wer den Ablauf kennt, kann ihn selbst führen — der Leitfaden ist öffentlich, und wir verlinken ihn hier direkt, damit Sie jede Aussage auf dieser Seite gegen das Original prüfen können. Drei Bedingungen entscheiden dabei die meisten Fälle.

Erstens das Baujahr. Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012. Ein Gebäude von 2012 oder später erhält keinen Beitrag, unabhängig davon wie der Bericht ausfällt. Diese Frage lässt sich in einer Minute klären — und sie gehört an den Anfang, nicht hinter die Erstellung.

Zweitens die Frist nach der Zusicherung. Eine Beitragszusicherung ist ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Der Ausweis muss also innerhalb dieses Jahres erstellt und das Auszahlungsgesuch mit beglaubigtem Ausweis, Bericht, Rechnung und Datenauszug zur Publikation noch innerhalb des Jahres eingereicht werden. Bei Gebäuden mit Sanierungsbedarf, bei Terminkollisionen der Experten oder bei fehlenden Unterlagen ist dieses Jahr schneller vorbei als geplant — es ist die Frist, die am häufigsten verpasst wird.

Drittens die Gesamterneuerungsvariante. In jedem GEAK Plus muss eine Gesamterneuerungsvariante abgebildet sein, welche das energetische Sanierungspotenzial des Gebäudes ausschöpft. Das ist erfüllt, wenn die Effizienzklassen B/B/B für Gebäudehülle, Gesamtenergieeffizienz und direkte CO2-Emissionen erreicht werden oder wenn eine Variante den Anforderungen einer Minergie-Sanierung genügt. Abweichungen sind nur mit zwingenden konstruktiven, juristischen oder denkmalpflegerischen Gründen zulässig und müssen im Bericht begründet werden — wirtschaftliche oder persönliche Gründe werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Besteht zudem eine fossile Heizung, muss mindestens eine Variante den Ersatz durch erneuerbare Energien abbilden.

Dazu kommen Ausschlüsse, die man selten auf Anhieb vermutet: Für dasselbe Vorhaben ist keine parallele Einreichung bei weiteren Förderprogrammen zulässig, die Mittel aus der CO2-Abgabe einsetzen — etwa myclimate, Klik oder die Renera AG. Gebäude, die ganz oder mehrheitlich dem Bund oder dem Kanton gehören, sind ebenfalls nicht beitragsberechtigt. Und ein Gesuch für den GEAK Plus schliesslich fördert nur den GEAK Plus: Für den Heizungsersatz oder eine Gebäudehülle braucht es vor Baubeginn ein eigenes Gesuch. Für Sanierungsbeiträge sind zudem nur Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000 zugelassen.

Quelle: Leitfaden Förderprogramm Kanton Bern, Erneuerbare Energie und Energieeffizienz, Version März 2026 sowie die Bedingungen zum Förderbeitrag GEAK Plus. Stand: September 2026. Bedingungen und Beträge ändern sich; wir prüfen für Sie die zum Zeitpunkt Ihrer Offerte gültige Fassung.

Beispielrechnung

Die folgende Rechnung ist ein Rechenbeispiel, keine Offerte. Sie verwendet ausschliesslich den oben ausgewiesenen publizierten Richtpreis eines Berner Anbieters und den Pauschalbeitrag des Kantons. Bei einem anderen Experten fällt die Rechnung anders aus, weil dessen Preis nicht publiziert ist.

GebäudeGEAK PlusBeitrag KantonNetto Ausweis
GEAK Plus, Doppel- und EinfamilienhausCHF 2'000CHF 1'000CHF 1'000
GEAK Plus, Mehrfamilienhaus (3 bis 10 Wohnungen)CHF 2'800CHF 1'500CHF 1'300

Alle Beträge exklusive Mehrwertsteuer und ohne Gewähr. Der Beitrag des Kantons wird erst nach der Zusicherung und nach der Erstellung ausbezahlt; bis dahin ist die Rechnung des Experten offen. Reine Rechenoperation — der Preis des Ausweises ist der publizierte Richtpreis des Anbieters (Stand: 18. September 2026). Für Sie kommt über die Vermittlung an einen Experten nichts dazu.

Wir verbinden Sie mit einem geprüften Experten — den Rest macht der Experte

Das ist unser ganzes Angebot. Wir stellen den Kontakt zu einer GEAK-Expertin oder einem GEAK-Experten im Kanton Bern her. Beratung, Erhebung vor Ort, Ausstellung des Ausweises und der Umgang mit dem Kanton liegen bei der Fachperson — nicht bei uns.

Was «geprüft» hier heisst: die Fachperson ist im GEAK-Register als berechtigt eingetragen, GEAK und GEAK Plus auszustellen, und wir kontrollieren diesen Eintrag, bevor wir Ihre Anfrage weiterleiten. Mehr als diese Prüfung sagen wir nicht zu — wir zertifizieren niemanden und wir sind nicht der Verein GEAK.

Für Sie kostet die Vermittlung nichts. Wir erstellen den Ausweis nicht und rechnen ihn nicht ab: das Honorar für den GEAK Plus bezahlen Sie direkt an die Fachperson. Unsere Vergütung erhält die Weiterleitung Ihrer Anfrage vom vermittelten Betrieb, nicht von Ihnen.

Wir nehmen Ihnen keine Arbeit ab und wir treten nicht als Ihre Vertretung gegenüber dem Kanton auf. Was wir tun, ist die Auswahl: Wir fragen Betriebe an, die im Kanton Bern GEAK Plus anbieten, und leiten Ihre Anfrage an einen weiter, der zu Ihrem Gebäude passt. Die Wahl des Betriebs bleibt Ihre.

Der Nutzen liegt in der Reihenfolge: Bei einem verlorenen Beitrag von CHF 1'000 bis CHF 1'500 ist die Frage, ob das Beitragsgesuch rechtzeitig dort liegt, die teuerste Frage des ganzen Verfahrens. Ob der Kanton am Ende auszahlt, entscheidet der Kanton.

Der Kanton Bern in Zahlen

Wer einen Preis beurteilen will, braucht den Markt, in dem er entsteht. Für den Kanton Bern zeigen die öffentlich zugänglichen Zahlen ein deutliches Missverhältnis zwischen Interesse und tatsächlich erstellten Ausweisen.

Angaben aus öffentlich zugänglichen Quellen: Suchvolumen, veröffentlichte Ausweise und die Einträge des GEAK-Expertenregisters, ausgewertet im September 2026. Diese Zahlen beschreiben den Markt, nicht einen Anspruch; sie sagen nichts darüber aus, ob in Ihrem Fall ein Beitrag möglich ist.

Häufige Fragen

Was kostet ein GEAK Plus im Kanton Bern?

Es gibt keine kantonale Preisliste. Der Kanton Bern veröffentlicht nur den Förderbeitrag, nicht den Preis der Leistung. Im Kanton publiziert eine Anbieterin ihre Preise offen: Göldi Energie in Twann nennt für ein Doppel- oder Einfamilienhaus CHF 2'000 und für ein Mehrfamilienhaus mit 3 bis 10 Wohnungen CHF 2'800 (jeweils exkl. MwSt., Stand 18. September 2026). Für alle anderen Anbieter lautet die Antwort auf Anfrage — wir nennen hier keine geschätzten Preise.

Wie viel zahlt der Kanton Bern an den GEAK Plus?

CHF 1'000 für ein Doppel- oder Einfamilienhaus und CHF 1'500 für Mehrfamilienhäuser, Verwaltungs-, Schul-, Verkaufs- und Restaurantbauten. Der Beitrag ist pauschal pro Gebäude und wird direkt an die Gebäudeeigentümerschaft ausbezahlt. Massgebend ist die Angabe des Amtes für Umwelt und Energie des Kantons Bern.

Kann ich den GEAK Plus zuerst erstellen lassen und den Beitrag später beantragen?

Nein. Der Kanton Bern verlangt das Beitragsgesuch vor der Durchführung der Massnahme und tritt auf später eingereichte Gesuche nicht ein. Wer den GEAK Plus bestellt, bevor das Gesuch eingereicht ist, verliert den Beitrag von CHF 1'000 bis CHF 1'500 vollständig.

Darf ich einen Experten anfragen, bevor das Gesuch eingereicht ist?

Ja. Der Kanton verlangt die Offerte sogar als Beilage zum Beitragsgesuch — ohne Offerte lässt sich das Gesuch nicht einreichen. Erlaubt und nötig ist also: anfragen, Offerte einholen, Gesuch mit dieser Offerte einreichen. Nicht erlaubt ist, den Auftrag zu erteilen oder die Erstellung zu starten, bevor das Gesuch beim Kanton liegt.

Kann ich gleichzeitig bei einem anderen Förderprogramm ein Gesuch einreichen?

Für dasselbe Vorhaben nicht. Eine parallele Einreichung bei einem weiteren Förderprogramm, das Mittel aus der CO2-Abgabe einsetzt — etwa myclimate, Klik oder die Renera AG —, ist nicht zulässig. Klären Sie das vor der Einreichung, wenn Sie bereits eine Beratung über ein solches Programm laufen haben.

Was kostet ein GEAK Plus, wenn kein Förderbeitrag möglich ist?

Dann bezahlen Sie die Rechnung des Experten vollständig selbst, denn der Beitrag entfällt. Deshalb prüfen wir das Baujahr und die Eigentumsverhältnisse vor jeder Beauftragung. Der publizierte Richtpreis für ein Doppel- oder Einfamilienhaus liegt bei CHF 2'000 (exkl. MwSt., Stand 18. September 2026); bei anderen Anbietern auf Anfrage.

Wie lange ist eine Beitragszusicherung gültig?

Ein Jahr. Läuft die Frist ab, bevor das Auszahlungsgesuch mit beglaubigtem Ausweis, Bericht, Rechnung und Datenauszug eingereicht ist, kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Wer ist für einen Beitrag berechtigt?

Beitragsberechtigt sind gemäss den kantonalen Bedingungen Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012. Ob in Ihrem Fall ein Beitrag möglich ist, prüfen wir vor jeder Offerte — entscheiden kann aber nur der Kanton.

Was kostet die Vermittlung an einen Experten durch Energieausweis Bern?

Für Sie nichts. Wir stellen den Kontakt zu einer geprüften GEAK-Expertin oder einem GEAK-Experten im Kanton Bern her. Das Honorar für den GEAK Plus bezahlen Sie direkt an die Fachperson — wir erstellen den Ausweis nicht selbst, rechnen ihn nicht ab und treten nicht als Ihre Vertretung gegenüber dem Kanton auf.

Bekomme ich den Beitrag garantiert?

Nein. Über Beiträge entscheidet ausschliesslich der Kanton. Was wir garantieren können, ist die Reihenfolge: Das Beitragsgesuch liegt vor der Beauftragung beim Kanton, und die Fristen werden überwacht.

Ist Energieausweis Bern eine kantonale Stelle oder der Verein GEAK?

Weder noch. Diese Seite ist ein unabhängiger Anbieter von Vermittlung und Beratung rund um den GEAK Plus. Sie ist nicht Teil der kantonalen Verwaltung, nicht der Verein GEAK und nicht mit den publizierten Stellen verbunden. Die kantonalen Angaben verlinken wir jeweils direkt zur Quelle.

Wer hinter dieser Seite steht

Energieausweis Bern ist ein unabhängiger Anbieter von Vermittlung und Beratung rund um den GEAK Plus im Kanton Bern. Diese Seite ist keine Stelle des Kantons Bern, keine kantonale oder behördliche Seite und nicht der Verein GEAK oder eine seiner Geschäftsstellen. Sie ist auch nicht mit dem Amt für Umwelt und Energie verbunden. Wir erstellen keine Energieausweise und reichen keine Gesuche ein. Zahlen zu Beiträgen und Bedingungen geben wir nur mit Quelle wieder und verlinken sie auf die zuständige Stelle — hier finden Sie keine Beträge, die wir nicht belegen können.

Frage zu Kosten oder Reihenfolge?

Wir prüfen zuerst, ob Ihr Gebäude beitragsberechtigt ist, und vermitteln Ihnen danach einen geprüften Experten mit einer Offerte — bevor irgendetwas in Auftrag geht.

  • Adresse: Kirchbergstrasse 189, 3400 Burgdorf

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