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Energieausweis Bern

Energieberatung und GEAK Plus nach Gemeinde

Der Kanton Bern betreibt keine zentrale Energieberatung. Die öffentliche Beratung ist nach Regionen organisiert, und jede Gemeinde gehört genau einer Beratungsregion an. Hier sehen Sie, welche Stelle für Ihre Gemeinde zuständig ist — und welche Städte zusätzlich eigene Förderprogramme führen.

Kantonaler Beitrag an den GEAK Plus

In jeder Gemeinde gleich: CHF 1'000 für Ein- und Zweifamilienhäuser, CHF 1'500 für Mehrfamilienhäuser und weitere Kategorien. Das Beitragsgesuch muss vor der Beauftragung beim Kanton liegen.

Alle Förderbeiträge ansehen

Was die Gemeinde zusätzlich beiträgt

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und der Punkt, an dem sich eine Nachfrage lohnt. Bern, Biel/Bienne, Thun, Ittigen, Muri bei Bern, Spiez, Steffisburg, Burgdorf, Langenthal, Lyss, Münsingen, Worb, Zollikofen, Nidau, Bätterkinden, Uetendorf, Heimberg, Riggisberg führen ein eigenes Förderprogramm oder einen Energiefonds.

Förderung für Ihre Liegenschaft prüfen

Kommunale Förderprogramme im Überblick

Nur Gemeinden, für die wir das geprüft haben — mit eigener Förderseite, mit einem geprüften «kein eigenes Programm» oder mit Label. Eine Gemeinde ohne Eintrag heisst: dazu liegt uns keine gemeinde-eigene Angabe vor, nicht dass es nichts gibt.

GemeindeEigenes FörderprogrammEnergiestadtDetails
BernJa — 7 PositionenJaBern
Biel/BienneJa — 7 PositionenJaBiel/Bienne
BolligenNein (geprüft)JaBolligen
ThunJa — 16 PositionenJaThun
KönizNein (geprüft)JaKöniz
OstermundigenNein (geprüft)JaOstermundigen
IttigenJa — 9 PositionenNeinIttigen
Muri bei BernJa — 15 PositionenJaMuri bei Bern
BelpNein (geprüft)NeinBelp
SpiezJa — 14 PositionenJaSpiez
SteffisburgJa — 9 PositionenJaSteffisburg
BurgdorfJa — 4 PositionenJaBurgdorf
LangenthalJa — 3 PositionenJaLangenthal
LyssJaJaLyss
MünsingenJa — 8 PositionenJaMünsingen
WorbJa — 15 PositionenJaWorb
ZollikofenJa — 3 PositionenJaZollikofen
KehrsatzNein (geprüft)NeinKehrsatz
InterlakenNein (geprüft)JaInterlaken
MünchenbuchseeNein (geprüft)JaMünchenbuchsee
VechigenNein (geprüft)JaVechigen
SchüpfenNein (geprüft)JaSchüpfen
UtzenstorfNein (geprüft)NeinUtzenstorf
NidauJa — 4 PositionenJaNidau
BätterkindenJa — 13 PositionenJaBätterkinden
UetendorfJa — 7 PositionenJaUetendorf
HeimbergJa — 9 PositionenNeinHeimberg
RiggisbergJa — 4 PositionenJaRiggisberg

Beratungsregionen und Gemeinden

Die Regionen entsprechen der Einteilung der öffentlichen regionalen Energieberatung. Die Beratung ist produktneutral; telefonische Auskünfte sind kostenlos.

Bern-Mittelland

Zuständige Stelle

Region Bern-Mittelland. Die Beratung ist produktneutral und für telefonische Auskünfte kostenlos.

Stelle
Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland
Adresse
Bern

Gemeinden in dieser Region

* Gemeinde mit eigenem Förderprogramm oder Energiefonds.

Bern: eigenes Förderprogramm

Die Stadt Bern fördert energetische Massnahmen über Energie Wasser Bern und den Ökofonds für erneuerbare Energien. Alle Ansätze gelten in der Stadt Bern; Gesuche müssen vor Baubeginn beziehungsweise vor Wärmebezug eingereicht werden, und eine Förderzusage ist ein Jahr gültig. Beim Wärmepumpenersatz wird nur gefördert, wenn ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz in den nächsten drei Jahren nicht möglich ist.

Ittigen: eigenes Förderprogramm

Ittigen führt mit dem Energieförderungsreglement (EFR) und der Energieförderungsverordnung ein eigenes kommunales Förderprogramm. Es wird aus früheren Überschüssen der kommunalen Gasrechnung finanziert — rund CHF 3,85 Mio. standen dafür bereit (Stand Januar 2021). Als Grundlage gelten die Fördertatbestände des Kantons Bern, die «wegleitend und verbindlich» zur Anwendung kommen; der kommunale Beitrag liegt bei 80 % des verfügten Kantonsbeitrags. Für Beratung, GEAK, Studien und Information zahlt die Gemeinde ausdrücklich nichts. Seit dem 1. Januar 2023 fördert Ittigen zusätzlich Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität.

Muri bei Bern: eigenes Förderprogramm

Muri bei Bern führt seit dem 1. Januar 2023 ein eigenes Förderprogramm Klima & Energie, das per 1. Januar 2026 überarbeitet und erweitert wurde. Es arbeitet mit Förderbeiträgen für einzelne, abschliessend aufgezählte Tatbestände; ein Rechtsanspruch auf einen Beitrag besteht nicht. In den meisten Fällen sind ein vorgängiges Gesuch und eine Beitragszusicherung der Gemeinde nötig, bevor die Massnahme umgesetzt wird, und einzelne Beiträge sind an die Förderung durch Bund oder Kanton gekoppelt. Die Gemeinde weist darauf hin, dass pro Massnahme nur ein Fördertatbestand beansprucht werden kann.

Münsingen: eigenes Förderprogramm

Münsingen unterhält ein eigenes, kommunales Förderprogramm. Gefördert werden Energieberatungen für Private und KMUs, energetische Sanierungen von Gebäuden, der Ersatz fossiler Heizungen und von Elektro-Direktheizungen sowie Massnahmen im Bereich der Elektromobilität. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge: Auszahlungen erfolgen nur, solange das vom Gemeinderat genehmigte Budget von CHF 250'000 reicht und längstens bis zum 31. Dezember 2026 (Eingangsdatum des Gesuchs). Die Massnahmen müssen innerhalb der Gemeinde Münsingen ausgeführt werden oder einen direkten Bezug zur Gemeinde aufweisen; pro Gebäude wird für denselben Fördertatbestand nur ein Beitrag ausbezahlt und Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Worb: eigenes Förderprogramm

Worb führt ein eigenes kommunales Förderprogramm, finanziert über die Spezialfinanzierung Nachhaltigkeit im Energiebereich (SNE). Das Parlament schuf die Grundlage am 21. Juni 2021 mit dem Reglement über die Spezialfinanzierung; seit dem 1. Januar 2022 erhöht die Gemeinde die Gemeindeabgabe auf dem Strom um 0.5 Rappen pro Kilowattstunde und speist diesen halben Rappen in die Spezialfinanzierung ein. Seit dem 1. Januar 2023 werden damit Massnahmen der Bevölkerung und der Unternehmen unterstützt. Pro Jahr stehen rund CHF 130'000 für die Förderung zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge, und alle Massnahmen müssen in der Gemeinde Worb realisiert werden. Entscheidend für die Reihenfolge: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden, eine nachträgliche Unterstützung bereits ausgeführter Massnahmen ist ausgeschlossen; die vollständigen Gesuche werden nach Eingang (Poststempel) behandelt, solange die Mittel vorhanden sind. Bei ausgeschöpfter Spezialfinanzierung kann die Beitragszusicherung auf das Folgejahr erfolgen. Die Einzelheiten regelt die Verordnung über die Förderung von Nachhaltigkeit im Energiebereich (FNE, Nr. 741.111).

Zollikofen: eigenes Förderprogramm

Zollikofen hat am 16. September 2026 im Grossen Gemeinderat ein Reglement über das Förderprogramm Energie (RFE) mit einem mehrjährigen Verpflichtungskredit von CHF 450'000 für die Periode 2027 bis 2029 beschlossen — das sind rund CHF 150'000 pro Jahr, finanziert über die Erfolgsrechnung und nicht über eine Spezialfinanzierung. Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. Gefördert werden Massnahmen zur Energieeffizienz bei Gebäuden und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich Wärme, also der Ersatz fossiler Heizungen. Zwei Bedingungen sind zentral: Gefördert werden nur Massnahmen im Gemeindegebiet, die bereits von Bund oder Kanton in einem Energieförderprogramm unterstützt werden, und Gesuche müssen mit einer Beitragszusicherung von Bund oder Kanton und vor der Umsetzung der Massnahmen bei der Gemeinde eingereicht werden. Ausdrücklich nicht gefördert werden Energieberatung, Solar- und Photovoltaikanlagen, Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge und der Ersatz bestehender Holzheizungen. Die konkreten Beitragshöhen legt der Gemeinderat in einer Verordnung fest; das Reglement nennt nur die Bandbreiten und die Maximalbeiträge pro Gebäude. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Riggisberg: eigenes Förderprogramm

Riggisberg führt mit dem Reglement über die Spezialfinanzierung zur Förderung der Energieeffizienz und des Einsatzes von erneuerbaren Energien ein eigenes kommunales Förderprogramm, in Kraft seit 1. Januar 2014. Die Spezialfinanzierung wird mit 40 Prozent der von der EVR AG erhobenen Konzessionsabgaben (Ortsteil Riggisberg) und 40 Prozent der Konzession beziehungsweise Rückvergütung der BKW AG (Ortsteil Rüti) geäufnet. Ab einem Fondsvermögen von CHF 150'000 kann der Gemeinderat den Aufnungssatz herabsetzen; Beiträge können erst ausgerichtet werden, sobald der Fonds CHF 50'000 aufweist. Gefördert werden Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs — energetische Sanierungen von Gebäuden mit Baujahr 1990 oder älter mit einer Ziel-Energiekennzahl unter 60 kWh/m², der Ersatz technischer Anlagen durch hocheffiziente Anlagen sowie der Ersatz von Öl- und Gasheizungen — und Massnahmen zur Verlagerung weg von fossilen Energieträgern. Pro Jahr werden höchstens zwei Projekte unterstützt; die Auswahl erfolgt nach dem grössten Nettoeffekt, also Franken pro eingesparter Kilowattstunde beziehungsweise Kilogramm CO2.

Seeland / Biel-Bienne

Zuständige Stelle

Region Seeland / Biel-Bienne. Die Beratung ist produktneutral und für telefonische Auskünfte kostenlos.

Stelle
Energieberatung Seeland
Adresse
Postfach, 2501 Biel/Bienne

Gemeinden in dieser Region

* Gemeinde mit eigenem Förderprogramm oder Energiefonds.

Biel/Bienne: eigenes Förderprogramm

Biel führt mit dem Förderprogramm «Klima und Energie» ein eigenes kommunales Förderprogramm, das bis Ende 2028 läuft und pro Jahr maximal CHF 100'000 ausschüttet. Das Geld stammt aus der Spezialfinanzierung «Klimaschutz und Klimaanpassung»; die Förderung ist im Reglement für Klimaschutz und Klimaanpassung (SGR 8.2-5) verankert. Gefördert werden Projekte, die den Energieverbrauch senken, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen oder auf andere Weise dem Klimaschutz dienen — neben dem Gebäudebereich auch Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Ernährung, Sensibilisierung sowie Pionierprojekte. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung, auch wenn ein Projekt alle Kriterien erfüllt. Gesuche müssen zwingend vor Beginn des Projekts oder der Arbeiten eingereicht werden; bereits im Bau befindliche oder abgeschlossene Vorhaben werden nicht unterstützt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Projekts, und die Beitragszusicherung gilt drei Jahre.

Lyss: eigenes Förderprogramm

Lyss führt unter dem Namen «Förderprogramm Energiestadt Lyss» ein eigenes kommunales Förderprogramm, das die Beiträge von Bund und Kanton ergänzt und per 1. September 2022 in Kraft trat. Gefördert werden gemäss Beitragsgesuch der Gemeinde: GEAK Plus, die Machbarkeitsstudie für einen Nahwärmeverbund, der Anschluss an Wärmeverbünde, kleine Solarthermie- und Photovoltaikanlagen, die Energiespeicherung, die Gesamtsanierung von Gebäuden und Pionierprojekte. Die Gemeinde verlangt in der Regel ein Gesuch vor der Ausführung und ein Abrechnungsformular nach der Ausführung; es gelten die Bedingungen und Auflagen gemäss Reglement, Verordnung und Förderprogramm. Die Betragsansätze sind im Förderflyer und im Beitragsgesuch nicht beziffert — sie nennt die Gemeinde im Leitfaden zum Förderprogramm.

Nidau: eigenes Förderprogramm

Nidau führt mit dem Reglement über die Förderung von Anstrengungen in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz (SRS 624.1) und der zugehörigen Verordnung (SRS 624.11) ein eigenes kommunales Förderprogramm. Die Spezialfinanzierung wird durch eine öffentlich-rechtliche Förderabgabe von höchstens 0.8 Rappen pro Kilowattstunde (exkl. MWSt.) auf dem Netznutzungsentgelt geäufnet; den Ansatz legt der Gemeinderat jährlich fest. Beiträge an Dritte sind möglich für Energieberatung, Voruntersuchungen und Aktionen im Energiebereich mit bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten sowie für die Umsetzung von Massnahmen zur Gewinnung, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme und zur Erhöhung der Energieeffizienz mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten. Es besteht kein Rechtsanspruch, und Beiträge werden nur ausgerichtet, solange die Spezialfinanzierung Mittel aufweist — sonst gilt eine Warteliste nach Eingangsdatum. Gefördert werden nur Massnahmen, die über die geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben hinausgehen und die innerhalb der Stadt Nidau ausgeführt werden.

Thun Oberland-West

Zuständige Stelle

Region Thun Oberland-West. Die Beratung ist produktneutral und für telefonische Auskünfte kostenlos.

Stelle
Regionale Energieberatung Thun Oberland-West
Adresse
Industriestrasse 6, Postfach 733, 3607 Thun

Gemeinden in dieser Region

* Gemeinde mit eigenem Förderprogramm oder Energiefonds.

Thun: eigenes Förderprogramm

Thun führt seit dem 1. August 2023 das Förderprogramm Energieeffizienz. Ausdrücklich gefördert werden «GEAK Plus oder energetische Grobanalysen» — in Thun ist der GEAK Plus damit selbst Fördergegenstand, zusätzlich zum kantonalen Beitrag. Gesuche sind vor Baubeginn oder vor Umsetzung der Massnahme über foerderprogrammenergie.thun.ch einzureichen und werden innert drei Monaten geprüft; eine Förderzusage gilt drei Jahre. Das Kumulieren mit Kantons- und Bundesbeiträgen ist zulässig, ausser bei der energetischen Gebäudesanierung (keine Beiträge an Sanierungen, die das kantonale Programm unterstützt) und beim Heizungsersatz (keine Doppelförderung mit der Klimaprämie Energie Zukunft Schweiz). Bei Wärmepumpen verlangt die Stadt zusätzlich einen GEAK Plus, eine Energieberatung bei der öffentlichen Beratungsstelle, den Nachweis einer guten Gebäudehülle (GEAK D) oder einen dokumentierten Verbrauch von unter 100 kWh/m² Endenergie.

Spiez: eigenes Förderprogramm

Spiez führt ein eigenes Förderprogramm Energie, das die Gemeinde seit 2026 in einer überarbeiteten Fassung führt; Gesuche werden online über portal.energie-foerderung.ch eingereicht und müssen vor Baubeginn oder vor Umsetzung der Massnahme eingehen. Der Beitrag ist pro Gebäude und Jahr gedeckelt und gilt als Total über alle Fördertatbestände. Eine Mehrfachförderung mit anderen Programmen — auch mit der kantonalen Förderung — ist grundsätzlich möglich, ausgenommen sind die kantonale Förderung über den GEAK-Klassenaufstieg und die Klimaprämie Energie Zukunft Schweiz.

Steffisburg: eigenes Förderprogramm

Steffisburg führt ein eigenes Förderprogramm Energie in der ab Januar 2025 geltenden Fassung. Es wird über die Spezialfinanzierung Energieeffizienz (Förderfonds) finanziert, die aus den Konzessionsabgaben der Energieversorgungsunternehmen gespiesen wird — Beiträge können deshalb nur ausbezahlt werden, solange es die finanzielle Lage des Fonds zulässt. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden; für die energetische Gebäudesanierung und den Heizungsersatz ist ein GEAK Plus Voraussetzung, und eine Doppelförderung mit dem Kanton ist bei der Gebäudehülle nicht zulässig. Ein Rechtsanspruch auf einen Beitrag besteht nicht.

Uetendorf: eigenes Förderprogramm

Uetendorf führt mit dem Reglement über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie ein eigenes kommunales Förderprogramm. Gefördert werden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf bestehenden Gebäuden — thermische Solaranlagen, Photovoltaik, winteroptimierte Anlagen und Fassadenanlagen ab 2 kWp, Holzheizungen und Batteriespeicher für Photovoltaik — sowie als Grundlagenarbeit der GEAK Plus und Energieberatungen für Unternehmen. Gefördert werden nur Projekte auf dem Gemeindegebiet, und das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn bei der Bauverwaltung eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch: Ausgerichtet wird nur, solange Mittel im Energiefonds vorhanden sind, und in der Reihenfolge des Gesucheingangs. Eine Förderzusage ist zwei Jahre gültig, die Zahlung erfolgt einmalig nach der Realisierung.

Heimberg: eigenes Förderprogramm

Heimberg führt mit dem Reglement über das Förderprogramm Energie und der zugehörigen Verordnung, beide vom 8. Dezember 2025, ein eigenes kommunales Förderprogramm auf Basis einer Spezialfinanzierung. Diese wird mit jährlichen Einlagen von CHF 50'000 bis CHF 150'000 geäufnet und darf einen Höchstbestand von CHF 300'000 nicht überschreiten. Gefördert werden thermische Solaranlagen, Photovoltaik, Holz- und Pelletheizungen, Wärmepumpen, Batteriespeicher und private Ladestationen, dazu der GEAK Plus und Energieberatungen für Unternehmen sowie Pionierprojekte mit Vorzeigecharakter. Beiträge gibt es nur für Massnahmen, die über die gesetzlichen oder behördlich verfügten Vorgaben hinausgehen und innerhalb der Gemeinde Heimberg ausgeführt werden; Gesuche sind bis längstens ein Jahr nach der Realisierung möglich.

Emmental

Zuständige Stelle

Region Emmental. Die Beratung ist produktneutral und für telefonische Auskünfte kostenlos.

Stelle
Energieberatung Region Emmental
Adresse
Langnau im Emmental

Gemeinden in dieser Region

* Gemeinde mit eigenem Förderprogramm oder Energiefonds.

Burgdorf: eigenes Förderprogramm

Burgdorf führt kein kommunales Förderprogramm im engeren Sinn, aber die Stadt ist Mit-Trägerin einer eigenen Förderstelle: Die Plattform Energiestadt wurde 2010 von der Localnet AG und der Baudirektion Burgdorf — also vom Bauamt der Stadt — ins Leben gerufen und leistet eigene Beiträge. Der Förderbeitrag kommt damit von der gemeinsamen Plattform der Stadt mit der lokalen Energieversorgerin, nicht aus der Stadtkasse allein. Für die Beratung verweist die Stadt auf die regionale Energieberatung Emmental; Fragen zu Strom- und Fernwärmeangeboten beantwortet die Localnet AG. Für Solarprojekte existiert zusätzlich die 2014 gegründete Solarstadt Burgdorf AG, an der die Stadt, die Localnet AG und die Burgergemeinde beteiligt sind — sie ist ein Investitionsvehikel für Anlagen auf fremden Dächern und keine Förderung an private Gebäudeeigentümer.

Bätterkinden: eigenes Förderprogramm

Bätterkinden führt mit dem Förderprogramm Energie 2019 (Reglement und Verordnung, in Kraft seit 1. August 2019) ein eigenes kommunales Förderprogramm. Träger ist eine Spezialfinanzierung, die durch jährliche Einlagen von bis zu CHF 50'000 aus den Konzessionsabgaben geäufnet wird und einen Höchstbestand von CHF 200'000 nicht überschreiten darf. Gefördert werden Warmwasserkollektoren, Wärmepumpenboiler, Holz-Zentralheizungen, Wärmepumpen, der Anschluss an einen Wärmeverbund, Photovoltaik, Stromspeicher, Fensterersatz, Dämmung sowie innovative Energiesysteme. Es besteht kein Rechtsanspruch; bei Kumulation mehrerer Massnahmen gelten jährliche Maximalbeträge gemäss Art. 2 des Reglements.

Oberaargau

Zuständige Stelle

Region Oberaargau. Die Beratung ist produktneutral und für telefonische Auskünfte kostenlos.

Stelle
Energieberatung Oberaargau
Adresse
Jurapark, Jurastrasse 29, Postfach 835, 4901 Langenthal

Gemeinden in dieser Region

* Gemeinde mit eigenem Förderprogramm oder Energiefonds.

Langenthal: eigenes Förderprogramm

Langenthal führt mit der jährlichen Energieförderaktion ein eigenes kommunales Förderprogramm. Unterstützt werden Energieanalysen und die vorgängigen Abklärungen für energetische Erdwärme- und Grundwassernutzungen; die Beiträge liegen bei bis zu 25 Prozent der Kosten. Bei den Analysen sind das der GEAK Plus für Privathaushalte und PEIK für das Gewerbe. Bei der Erdwärme und beim Grundwasser fördert die Stadt die Abklärungen, die vor der Nutzung nötig sind — bei der energetischen Grundwassernutzung ab einer Leistung von 70 Kilowatt. Die ausführlichen Bedingungen, das Vorgehen und die Gesuchsformulare stehen auf der Energie-Seite der Stadt. Nebst den kommunalen Beiträgen stehen die Bundes- und Kantonsförderung sowie der geplante Gasausstieg ab 2040 offen, den die Stadt gemeinsam mit der IB Langenthal AG verfolgt.

Was wir für Sie übernehmen

Wir stellen den Kontakt zu einer GEAK-Expertin oder einem GEAK-Experten her, der in Ihrer Gemeinde arbeitet, und weisen beim Erstkontakt auf die Reihenfolge hin, die der Kanton verlangt: das Beitragsgesuch vor der Beauftragung. Den GEAK Plus selbst erstellen wir nicht, und wir reichen auch keine Gesuche für Sie ein — das macht die Fachperson mit Ihnen. Welche kommunalen Beiträge in Ihrer Gemeinde zusätzlich möglich sind, steht in der Tabelle oben, jeweils mit Quelle.

Stand: September 2026. Die Zuordnung der Gemeinden zu den Beratungsregionen und die Kontaktangaben entsprechen dem Stand der kantonalen Angaben. Massgebend ist die Gemeindeauswahl der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern. Angaben ohne Gewähr.

Welche Förderung ist in Ihrer Gemeinde möglich?

Kantonaler Beitrag plus lokale Programme — wir prüfen beides für Sie.