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Energieausweis Bern

Heizungsersatz im Kanton Bern: Förderbeiträge

Der Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung ist die Massnahme mit dem höchsten Förderbeitrag im kantonalen Programm. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW zahlt der Kanton Bern CHF 6'000, für eine Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe CHF 10'000.

Der GEAK ist Teil des Fördergesuchs

Für die Auszahlung des Beitrags verlangt der Kanton einen aktuellen beglaubigten GEAK inklusive Datenauszug zur Publikation. Der Ausweis ist damit nicht nur selbst förderfähig (CHF 1'000 bzw. CHF 1'500) — er ist die Beilage, ohne die der Heizungsbeitrag nicht ausbezahlt wird. Beide Gesuche haben eigene Fristen und müssen getrennt eingereicht werden.

Für den Heizungsersatz genügt der einfache GEAK, und er wird erst für die Auszahlung verlangt. Anders bei den Beiträgen an die Gebäudehülle: Dort gehören ein beglaubigter GEAK und ein GEAK Plus gemäss Produktreglement bereits ins Beitragsgesuch — und das muss vor Baubeginn beim Kanton liegen.

Beiträge nach Heizsystem

Massgebend ist die Leistung der neuen Heizung. Die Beträge gelten zusätzlich zu den Beiträgen an den GEAK Plus und zu einem allfälligen kommunalen Programm.

Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch Wärmepumpe Luft/Wasser

Leistung der neuen HeizungFörderbeitrag Kanton Bern
neue Heizung bis 15 kWCHF 6'000
neue Heizung über 15 kWCHF 4'500 + CHF 100/kW
neue Heizung über 70 kWCHF 3'200 + CHF 120/kW

Ersatz durch Wärmepumpe Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser (Erdsonden)

Leistung der neuen HeizungFörderbeitrag Kanton Bern
neue Heizung bis 15 kWCHF 10'000
neue Heizung über 15 kWCHF 4'800 + CHF 360/kW
neue Heizung über 500 kWCHF 84'800 + CHF 200/kW

Ersatz durch Holzheizung

Leistung der neuen HeizungFörderbeitrag Kanton Bern
neue Heizung bis 15 kWCHF 6'000
über 15 bis 70 kWCHF 800 + CHF 350/kW
über 70 bis 500 kWCHF 360/kW

Ersatz durch Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbarer Energie

Leistung der neuen HeizungFörderbeitrag Kanton Bern
neue Heizung bis 15 kWCHF 4'500
über 15 bis 70 kWCHF 3'000 + CHF 100/kW
über 70 bis 500 kWCHF 8'000 + CHF 40/kW

Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems

Gilt für alle Heizungsersatz-Varianten oben.

Leistung der neuen HeizungFörderbeitrag Kanton Bern
Energiebezugsfläche unter 250 m²CHF 15'000
Energiebezugsfläche ab 250 m²CHF 60/m² EBF

Thermische Solaranlagen

Leistung der neuen HeizungFörderbeitrag Kanton Bern
thermische NennleistungCHF 2'400 + CHF 1'000/kWth

Stand: September 2026. EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380. Förderbedingungen und Beträge können vom Kanton angepasst werden. Angaben ohne Gewähr.

Was Sie einhalten müssen

01

Das Gesuch muss vor Baubeginn auf dem kantonalen Online-Portal eingereicht werden. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

02

Beim Beitragsgesuch sind eine Offerte und Fotos der bestehenden Anlage beizulegen.

03

Für Anlagen bis 15 kW verlangt der Kanton eine WPSM-Bestätigung des Installateurs; für grössere Anlagen das Wärmepumpen-Gütesiegel und eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz.

04

Für die Auszahlung ist ein aktueller beglaubigter GEAK inklusive Datenauszug zur Publikation einzureichen — der Ausweis ist also Voraussetzung für den Geldfluss.

05

Die bestehende Heizung muss vollständig demontiert werden, inklusive Kessel und Brenner.

Zwei Gesuche, zwei Fristen

Ein Beitragsgesuch für den GEAK Plus deckt nur den GEAK Plus ab. Für den Heizungsersatz braucht es ein separates Gesuch — und beide müssen vor der jeweiligen Beauftragung beziehungsweise vor Baubeginn eingereicht sein. Diese Reihenfolge lässt sich nachträglich nicht korrigieren. Genau hier gehen die meisten Beiträge verloren.

Wir klären zuerst, welche Kombination in Ihrem Fall möglich ist, und führen beide Gesuche durch. Was der Kanton sonst noch fördert — Gebäudehülle über GEAK-Klassen, Minergie, Solaranlagen — finden Sie unter Subventionen.

Heizung ersetzen — mit beiden Beiträgen

Wir prüfen, was für Ihr Gebäude zusammenkommt, und führen die Gesuche in der richtigen Reihenfolge.