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Energieausweis Bern

10. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

GEAK Plus beantragen: die Reihenfolge entscheidet über den Beitrag

Das Beitragsgesuch muss vor der Beauftragung beim Kanton liegen. Wer zuerst bestellt, verliert den Beitrag — auch bei einwandfreier Arbeit.

Warum die Reihenfolge zählt

Der Kanton Bern richtet für einen GEAK Plus einen Pauschalbeitrag von CHF 1'000 (Ein- und Zweifamilienhaus) beziehungsweise CHF 1'500 (Mehrfamilienhaus und weitere Kategorien) aus. Dieser Beitrag ist nicht an ein Einkommen, an eine Sanierungsabsicht oder an den Zustand des Gebäudes gebunden.

Er ist an eine Frist gebunden: Das Beitragsgesuch mit der Offerte muss auf dem kantonalen Online-Portal eingereicht werden, bevor der GEAK Plus in Auftrag gegeben wird. Wird zuerst bestellt und danach das Gesuch gestellt, ist der Anspruch weg. Die Arbeit kann noch so korrekt ausgeführt sein.

Die drei Schritte in der richtigen Reihenfolge

Der Ablauf ist kurz, aber unverzeihlich in der Abfolge:

  • Beitragsgesuch mit Offerte auf dem Online-Portal einreichen — vor der Beauftragung.
  • GEAK Plus erstellen lassen durch eine zertifizierte Expertin oder einen zertifizierten Experten.
  • Auszahlungsgesuch mit beglaubigtem GEAK, Datenauszug zur Publikation, Bericht gemäss Produktreglement und Rechnung einreichen — innerhalb der Zusicherungsfrist.

Was zum Beitragsgesuch gehört

Für das Beitragsgesuch genügt die Offerte. Das ist der Grund, warum wir Ihnen vor der Beauftragung eine verbindliche Offerte erstellen und nicht mit einer Schätzung arbeiten: Ohne Offerte lässt sich das Gesuch nicht einreichen, und ohne Gesuch gibt es keinen Beitrag.

Für das spätere Auszahlungsgesuch braucht es zusätzlich den beglaubigten GEAK mit Datenauszug zur Publikation sowie den Bericht gemäss Produktreglement des Vereins GEAK. Fehlt einer dieser Belege, wird nicht ausbezahlt.

Der gleiche Fehler beim Heizungsersatz

Dasselbe Muster wiederholt sich bei den Sanierungsbeiträgen aus dem Gebäudeprogramm: Dort muss das Gesuch vor Baubeginn vorliegen. Was der Kanton beim Heizungsersatz zahlt, steht dort im Detail. Ein Beitragsgesuch für den GEAK Plus deckt nur den GEAK Plus ab — für den Heizungsersatz oder eine Dämmmassnahme braucht es ein separates Gesuch, mit eigener Frist.

Prüfen Sie deshalb vor jedem Schritt, ob bereits ein Gesuch läuft. Nachträglich lässt sich die Reihenfolge nicht korrigieren.

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