17. September 2026 · 3 Min. Lesezeit
Ist der GEAK im Kanton Bern Pflicht?
Im Kanton Bern besteht keine GEAK-Pflicht bei Handänderung. Wann ein Energieausweis trotzdem verlangt wird und wann er sich freiwillig lohnt.
Die kurze Antwort
Nein. Im Kanton Bern besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer keine Pflicht, bei einem Verkauf oder einer Handänderung einen GEAK vorzulegen. Die kantonale Übersicht des Vereins GEAK führt Bern bei der GEAK-Pflicht bei Handänderung ausdrücklich mit «Nein».
Das unterscheidet Bern von einzelnen anderen Kantonen, die bei Handänderung einen Ausweis verlangen. Wer eine Liegenschaft ausserhalb von Bern verkauft, muss die dort geltenden Regeln separat prüfen.
Wann trotzdem ein Ausweis verlangt wird
Auch ohne allgemeine Pflicht gibt es Situationen, in denen ein GEAK oder GEAK Plus faktisch vorausgesetzt wird:
- Fördergesuche: Für den kantonalen Beitrag an einen GEAK Plus sowie für bestimmte Massnahmen aus dem Gebäudeprogramm wird der Ausweis als Nachweis verlangt.
- Beiträge an die Gebäudehülle: Ab einer bestimmten Beitragshöhe verlangen einzelne Programme einen GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse.
- Kauf- und Mietinteressierte: Ein Ausweis belegt den energetischen Zustand. Bei Verkaufsverhandlungen ist das ein Argument, keine Pflicht.
Warum sich ein GEAK Plus freiwillig lohnt
Wenn keine Pflicht besteht, ist der GEAK Plus trotzdem der Zugang zu den kantonalen Beiträgen: Der Kanton Bern beteiligt sich an den Kosten mit CHF 1'000 für Ein- und Zweifamilienhäuser und CHF 1'500 für Mehrfamilienhäuser. Ohne Ausweis gibt es diesen Beitrag nicht.
Hinzu kommt: Das Beitragsgesuch muss vor der Beauftragung beim Kanton liegen. Wer zuerst bestellt und danach das Gesuch stellt, verliert den Beitrag unabhängig davon, ob er freiwillig oder verpflichtet war.