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Energieausweis Bern

Wärmepumpe

Der Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ist die Massnahme mit dem grössten Förderbeitrag im Gebäudeprogramm — und gleichzeitig die, bei der am meisten schiefgehen kann. Wir begleiten von der energetischen Beurteilung bis zum ausgezahlten Beitrag.

Warum eine Wärmepumpe nicht nur eine Heizungsfrage ist

Ob eine Wärmepumpe wirtschaftlich läuft, entscheidet nicht das Gerät, sondern das Gebäude. Vorlauftemperatur, Dämmstandard und Heizflächen bestimmen, mit welcher Leistungszahl die Anlage arbeitet. Wird die Heizung ersetzt, ohne die Gebäudehülle zu betrachten, läuft die neue Anlage dauerhaft gegen einen zu hohen Wärmebedarf — teuer im Betrieb und mit schwacher Förderbilanz.

Der GEAK Plus beantwortet genau diese Frage: Er zeigt, welche Massnahmen an der Hülle welchen Effekt auf den Wärmebedarf haben, und in welcher Reihenfolge sich das lohnt.

Welchen Nachweis der Kanton verlangt

Für das Fördergesuch zum Heizungsersatz verlangt der Kanton Bern einen Nachweis über den energetischen Zustand des Gebäudes. Für die Auszahlung ist ein aktueller beglaubigter GEAK inklusive Datenauszug zur Publikation einzureichen. Der GEAK Plus erfüllt diese Anforderung und wird selbst mit CHF 1'000 beziehungsweise CHF 1'500 unterstützt. Klären Sie das aber vor der Beauftragung — und nicht danach.

Was der Kanton für die Wärmepumpe zahlt

Der Heizungsersatz ist die am höchsten geförderte Einzelmassnahme im kantonalen Programm. Massgebend ist die Leistung der neuen Heizung:

Systembis 15 kW
Wärmepumpe Luft/WasserCHF 6'000
Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser/WasserCHF 10'000

Stand: September 2026. Für grössere Anlagen gelten Staffelungen, und die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems wird zusätzlich mit bis zu CHF 15'000 unterstützt. Die vollständigen Tabellen finden Sie unter Heizungsersatz.

Was beim Heizungsersatz gilt

01

Die bestehende Heizung muss vollständig demontiert werden — inklusive Kessel und Brenner.

02

Für Anlagen bis 15 kW ist ein Wärmepumpen-System-Modul mit Anlagezertifikat erforderlich.

03

Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.

04

Der GEAK Plus dokumentiert den Ausgangszustand und belegt die Verbesserung.

Zwei Gesuche, zwei Fristen

Ein Beitragsgesuch für den GEAK Plus deckt nur den GEAK Plus ab. Für den Heizungsersatz braucht es ein separates Gesuch aus dem Gebäudeprogramm — und beide müssen vor der jeweiligen Beauftragung beziehungsweise vor Baubeginn eingereicht sein. Diese Reihenfolge lässt sich nachträglich nicht korrigieren.

Heizung ersetzen — aber richtig geplant

Wir beurteilen Ihr Gebäude und zeigen, welche Variante sich rechnet.