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Sie geben sechs Angaben an
Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Verwaltungsregion, aktuelle Heizung und Ihr Ziel. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.
In 2 Minuten erfahren Sie, wie viel Förderung Sie für einen GEAK Plus erhalten können — und was Ihnen nach Abzug des kantonalen Beitrags bleibt.
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Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Verwaltungsregion, aktuelle Heizung und Ihr Ziel. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.
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Auf Basis der kantonalen Pauschalen für den GEAK Plus und der Richtwerte für die Erstellungskosten.
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Wenn Sie möchten, sehen wir die Angaben durch, klären die kommunalen Beiträge und melden uns mit einer verbindlichen Offerte.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der kantonalen Pauschalen. Es ersetzt weder die Offerte noch die Prüfung der Förderbedingungen im Einzelfall — beides machen wir gerne für Sie.
Kein Rechner kann eine Beitragszusicherung ersetzen. Diese drei Punkte kennt die Schätzung nicht — sie entscheiden aber darüber, wie viel am Ende tatsächlich auf Ihr Konto kommt.
Der Rechner kennt nur die kantonalen Pauschalen. Ob Ihre Gemeinde zusätzlich zahlt, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Der Rechner zeigt nur, OB ein Heizungsersatz gefördert werden kann — den Betrag rechnet er nicht mit ein. Er hängt an der Leistung der neuen Anlage.
Der Rechner kennt weder den Zustand des Gebäudes noch die eingereichten Beilagen. Eine Beitragszusicherung kann nur das kantonale Amt aussprechen.
Der häufigste Grund für einen abgelehnten Beitrag ist nicht das Gebäude, sondern die Reihenfolge. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch.
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Die Offerte der Expertin oder des Experten ist eine Pflichtbeilage des Gesuchs — ohne sie lässt sich das Gesuch nicht einreichen.
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Das Gesuch geht an das Amt für Umwelt und Energie, bevor die Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Die Offerte liegt bei.
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Erst danach wird die Beratung beauftragt. Eine Zusicherung ist ein Jahr gültig.
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Nach Abschluss mit dem Bericht und dem Abrechnungsformular. Ein nach der Ausführung eingereichtes Gesuch wird abgelehnt.
Der Kanton Bern zahlt CHF 1'000 für Ein- und Zweifamilienhäuser und CHF 1'500 für Mehrfamilienhäuser. Die CHF 1'500 gelten auch für Verwaltung, Schule, Verkauf und Restaurant — sie sind nicht auf Mehrfamilienhäuser beschränkt.
Für ein Einfamilienhaus liegt der Richtwert bei CHF 1'200 bis CHF 1'800, für ein Mehrfamilienhaus bei CHF 1'800 bis CHF 2'800. Bei über 250 m² Wohnfläche rechnet der Rechner einen Zuschlag von rund 15 Prozent ein. Der effektive Preis hängt vom Gebäude ab und steht in der Offerte.
Nein. Gebäude ab Baujahr 2012 sind vom kantonalen Förderprogramm ausgeschlossen. Der Rechner weist Sie darauf hin, wenn Sie ein solches Baujahr eingeben.
Vor der Beauftragung. Die Reihenfolge ist Offerte, Beitragsgesuch, Beauftragung: Das Amt für Umwelt und Energie nimmt kein Gesuch an, das nach dem Beginn der Arbeiten eingereicht wird. Ein nachträglich gestelltes Gesuch wird abgelehnt.
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Wir haben es für 28 Gemeinden einzeln geprüft: In achtzehn Fällen gibt es kommunale Beiträge oder Beiträge einer von der Gemeinde mitgetragenen Plattform — von CHF 100 an die Energieberatung bis zu Heizungsersatz-Beiträgen von CHF 2'000, einer Förderung von 25 Prozent der Kosten in Biel und Beiträgen von CHF 10'000 bis CHF 50'000 in Riggisberg. Zehn Gemeinden führen kein eigenes Programm — teils mit einer klaren Absage, teils mit einem Verweis auf die kantonale Beratung. Die geprüften Gemeinden mit Ansätzen und Quellen finden Sie in der Gemeindeliste.
Ja, aber das ist ein separates Gesuch. Für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe zahlt der Kanton CHF 6'000 (Luft/Wasser) beziehungsweise CHF 10'000 (Erdwärme), je bis 15 kW. Für die Auszahlung verlangt er einen aktuellen beglaubigten GEAK — hier genügt der einfache GEAK, nicht der GEAK Plus.
Sie möchten die Ansätze der Gemeinden im Detail sehen? Förderprogramme nach Gemeinde — 28 Gemeinden einzeln geprüft, mit Quellenangabe und Stand.
Wir vermitteln Ihnen eine geprüfte Fachperson im Kanton Bern. Sie prüft Ihr Gebäude, bestätigt die Ansätze und reicht das Beitragsgesuch ein, bevor Sie beauftragen.