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Energieausweis Bern

Subventions-Check für den Kanton Bern

In 2 Minuten erfahren Sie, wie viel Förderung Sie für einen GEAK Plus erhalten können — und was Ihnen nach Abzug des kantonalen Beitrags bleibt.

Schritt 1 — Ihr Gebäude
Gebäudetyp

Füllen Sie Schritt 1 aus, um Ihre Schätzung zu sehen.

Wie der Check funktioniert

01

Sie geben sechs Angaben an

Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Verwaltungsregion, aktuelle Heizung und Ihr Ziel. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.

02

Sie sehen Förderbeitrag und Nettoaufwand

Auf Basis der kantonalen Pauschalen für den GEAK Plus und der Richtwerte für die Erstellungskosten.

03

Wir prüfen Ihren Fall

Wenn Sie möchten, sehen wir die Angaben durch, klären die kommunalen Beiträge und melden uns mit einer verbindlichen Offerte.

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der kantonalen Pauschalen. Es ersetzt weder die Offerte noch die Prüfung der Förderbedingungen im Einzelfall — beides machen wir gerne für Sie.

Was der Check nicht berechnet

Kein Rechner kann eine Beitragszusicherung ersetzen. Diese drei Punkte kennt die Schätzung nicht — sie entscheiden aber darüber, wie viel am Ende tatsächlich auf Ihr Konto kommt.

Kommunale Beiträge

Der Rechner kennt nur die kantonalen Pauschalen. Ob Ihre Gemeinde zusätzlich zahlt, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Gemeinden prüfen

Der Förderbeitrag für den Heizungsersatz

Der Rechner zeigt nur, OB ein Heizungsersatz gefördert werden kann — den Betrag rechnet er nicht mit ein. Er hängt an der Leistung der neuen Anlage.

Ansätze ansehen

Die Prüfung im Einzelfall

Der Rechner kennt weder den Zustand des Gebäudes noch die eingereichten Beilagen. Eine Beitragszusicherung kann nur das kantonale Amt aussprechen.

Ablauf und Kosten

Keine Beiträge erhalten unabhängig vom Ergebnis

  • Gebäude, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum von Bund oder Kanton stehen
  • Unternehmen und Standorte, die von der CO₂-Abgabe befreit sind

Die Reihenfolge entscheidet über den Beitrag

Der häufigste Grund für einen abgelehnten Beitrag ist nicht das Gebäude, sondern die Reihenfolge. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch.

  1. 01

    Offerte einholen

    Die Offerte der Expertin oder des Experten ist eine Pflichtbeilage des Gesuchs — ohne sie lässt sich das Gesuch nicht einreichen.

  2. 02

    Beitragsgesuch einreichen

    Das Gesuch geht an das Amt für Umwelt und Energie, bevor die Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Die Offerte liegt bei.

  3. 03

    Beitragszusicherung abwarten

    Erst danach wird die Beratung beauftragt. Eine Zusicherung ist ein Jahr gültig.

  4. 04

    Auszahlung beantragen

    Nach Abschluss mit dem Bericht und dem Abrechnungsformular. Ein nach der Ausführung eingereichtes Gesuch wird abgelehnt.

Häufige Fragen zum Rechner

Wie hoch ist der Kantonsbeitrag an den GEAK Plus?

Der Kanton Bern zahlt CHF 1'000 für Ein- und Zweifamilienhäuser und CHF 1'500 für Mehrfamilienhäuser. Die CHF 1'500 gelten auch für Verwaltung, Schule, Verkauf und Restaurant — sie sind nicht auf Mehrfamilienhäuser beschränkt.

Was kostet ein GEAK Plus?

Für ein Einfamilienhaus liegt der Richtwert bei CHF 1'200 bis CHF 1'800, für ein Mehrfamilienhaus bei CHF 1'800 bis CHF 2'800. Bei über 250 m² Wohnfläche rechnet der Rechner einen Zuschlag von rund 15 Prozent ein. Der effektive Preis hängt vom Gebäude ab und steht in der Offerte.

Erhalte ich den Beitrag auch für ein Gebäude ab Baujahr 2012?

Nein. Gebäude ab Baujahr 2012 sind vom kantonalen Förderprogramm ausgeschlossen. Der Rechner weist Sie darauf hin, wenn Sie ein solches Baujahr eingeben.

Wann muss ich das Beitragsgesuch einreichen?

Vor der Beauftragung. Die Reihenfolge ist Offerte, Beitragsgesuch, Beauftragung: Das Amt für Umwelt und Energie nimmt kein Gesuch an, das nach dem Beginn der Arbeiten eingereicht wird. Ein nachträglich gestelltes Gesuch wird abgelehnt.

Zahlt meine Gemeinde zusätzlich zum Kanton?

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Wir haben es für 28 Gemeinden einzeln geprüft: In achtzehn Fällen gibt es kommunale Beiträge oder Beiträge einer von der Gemeinde mitgetragenen Plattform — von CHF 100 an die Energieberatung bis zu Heizungsersatz-Beiträgen von CHF 2'000, einer Förderung von 25 Prozent der Kosten in Biel und Beiträgen von CHF 10'000 bis CHF 50'000 in Riggisberg. Zehn Gemeinden führen kein eigenes Programm — teils mit einer klaren Absage, teils mit einem Verweis auf die kantonale Beratung. Die geprüften Gemeinden mit Ansätzen und Quellen finden Sie in der Gemeindeliste.

Fördert der Kanton auch den Heizungsersatz?

Ja, aber das ist ein separates Gesuch. Für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe zahlt der Kanton CHF 6'000 (Luft/Wasser) beziehungsweise CHF 10'000 (Erdwärme), je bis 15 kW. Für die Auszahlung verlangt er einen aktuellen beglaubigten GEAK — hier genügt der einfache GEAK, nicht der GEAK Plus.

Sie möchten die Ansätze der Gemeinden im Detail sehen? Förderprogramme nach Gemeinde — 28 Gemeinden einzeln geprüft, mit Quellenangabe und Stand.

Der Betrag ist eine Schätzung — der Antrag ist eine Rechnung

Wir vermitteln Ihnen eine geprüfte Fachperson im Kanton Bern. Sie prüft Ihr Gebäude, bestätigt die Ansätze und reicht das Beitragsgesuch ein, bevor Sie beauftragen.